Forschung

...zum Solmser Land und dem Lahn-Dill-Kreis

Solmser Land

Burg Greifenstein
Burg Braunfels

Burg Greifenstein und Schloß Braunfels nach Zeichnungen von August Rumpf, welche Matthäus Merian in seiner Topographie Hassiae von 1655 abbildete.

Durch die sogenannte Münzenberger Erbschaft in der Wetterau bedingt, fand 1420/36 im Hause Solms-Braunfels eine Teilung statt. Es entstanden die Grafschaften Solms-Braunfels und Solms-Lich. Die beiden Hauptlinien Braunfels und Lich, seit 1742 bzw. 1792 Fürstentümer, expandierten, so daß in den folgenden Jahrzehnten erneut geteilt wurde.

Im Jahre 1602 wurde die Grafschaft Solms-Braunfels in drei Linien gespalten (Bruderteilung). Graf Johann Albrecht l. erhielt die Ämter Braunfels und Gambach mit dem Butzbacher Viertel. Graf Wilhelm l. übernahm die Ämter Greifenstein mit der Residenz in Greifenstein und Wölfersheim/Wetterau. Graf Otto, gestorben 1610, danach sein Bruder Graf Reinhard, das Amt Hungen mit Residenz Hungen. Letztere Linie starb 1678 aus und ging je zur Hälfte an Braunfels und Greifenstein. Im Jahre 1693 erlosch auch das Haus Braunfels. Graf Wilhelm Moritz in Greifenstein (Reg. 1676-1724), erbte und verlegte seine Residenz nach Braunfels. Er gründete 1685 die Hugenottenkolonie Daubhausen/Greifenthal.

Das Fürstentum Solms-Braunfels (seit 1742) verlor durch Napoleon (Rheinbund) im Jahre 1806 seine Souveränität und kam an das neu gegründete Herzogtum Nassau. Nach den Befreiungskriegen (Wiener Kongreß) gelangte Solms-Braunfels 1815 an die Krone Preußens (Oberhoheit), und die Wetterauer-Solmsschen Ämter fielen an Hessen-Darmstadt. Es kam 1816 zur Gründung der Kreise Braunfels und Wetzlar. 1822 wurden beide Kreise zum Kreis Wetzlar, mit Kreisstadt Wetzlar, zusammengelegt.

Das Haus blieb bis 1918 Standesherrschaft. Bis zum 01.10.1932 gehörten der Kreis Wetzlar, der Dill- und Oberlahnkreis zum Regierungsbezirk Koblenz. Der Verwaltungsbezirk Kreis Wetzlar, in etwa bestehend aus den solmsschen Ämtern Braunfels, Greifenstein, der Standesherrschaft Hohensolms (Lich) und dem nassauischen Amt Atzbach, wurde in die Bürgermeistereien Stadt Wetzlar, Aßlar, Atzbach-Launsbach, Braunfels, Greifenstein, Hohensolms, Rechtenbach und Schöffengrund aufgeteilt. Spätere Arrondierungen brachten noch weitere Orte wie z.B. Hermannstein dazu. Ab 1933 wurden diese Amtsbürgermeistereien aufgelöst. Der Ortsvorsteher wurde durch einen Ortsbürgermeister ersetzt. Bis Kriegsende 1945 gehörte der Kreis Wetzlar zu der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Durch den Einfluß der Besatzungsmächte (Amerikaner) wurde alles Preußische verbannt und es entstand das heutige Bundesland Hessen, zu dem auch der Kreis Wetzlar gehörte. Aus diesem entstand schließlich 1976 nach erneuten Grenzänderungen zusammen mit dem Dillkreis der Lahn-Dill-Kreis.

Karte

Die hier gezeigt Karte („W. Liebenows Karte der Rheinprovinz und der Provinz Westphalen, Section V., Wetzlar“) stammt aus dem Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, W 051, Nr. 15574) und kann hier eingesehen werden. Die Karte wurde von uns so ausgeschnitten, dass nur unser Forschungsgebiet zu sehen ist.

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Kirchenbücher

Die Quelle unserer Forschung

Zu den wichtigsten Quellen für den Genealogen zählen die Kirchenbücher. Sie stellen oft die einzigen Aufzeichnungen von Personen dar, da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen gemacht wurden. Kirchenbücher gibt es im deutschen Sprachraum etwa ab 1530. Die Pfarrer führten diese Aufzeichnungen oft auch im landesherrlichen Auftrag. Sie sind die wichtigsten familiengeschichtlichen Quellen, da sie eindeutige Verbindungen zwischen Kindern und Eltern dokumentieren.

Geschichte der katholischen Kirchenbücher

Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung gab es Kirchenbücher auch schon lange vor dem Konzil von Trient (lat. Tridentum, 1545 bis 1563). So sind z.B. deutsche Taufmatrikeln aus Hammelburg (1527), Seinsheim (1539), Niederau (1534) überliefert, bekannt sind schon wesentlich ältere, z.B. Rheine (1345 vermutl.), aber leider nicht erhalten. Ebenso existieren ähnlich alte Trau- und Totenmatrikel. Die ab und an anzutreffende Behauptung, daß die Kirchenbücher eine Erfindung der Reformation sind, ist also nicht haltbar. Auf dem Konzil von Trient wurde während der dritten Sitzungsperiode auf der 24. Sitzung am 11. November 1563 das sogenannte „Tametsi-Dekret“ erlassen. Es beinhaltete die Aufforderung, daß Taufen und Eheschließungen in „ein Buch“ zu schreiben sind. Die Durchsetzung dieses Dekrets stieß aber auf größere Schwierigkeiten und führte zu einer erheblichen Verzögerung der Umsetzung.

Geschichte der evangelischen Kirchenbücher

Sie beginnt kurz nach der Reformation. Luther sah die Führung dieser „Matrikel“ noch nicht in seinen Schriften vor. Vielmehr ist ihre Entstehung auf die Verfügungen der diversen regionalen Kirchenordnungen zurückzuführen, also, wie bereits erwähnt, im landesherrlichen Auftrag.

Die ältesten Eintragungen in „Matrikeln“ der evangelischen Kirchen stammen aus den Jahren 1522, 1524 und 1527.

Geschichte der Kirchenbücher im Solmser Land

Es ist anzunehmen, daß die 1582 mit dem Übertritt des Grafen Conrad (1540-1592) zum reformierten Bekenntnis eingeführte synodale Ordnung (sie hatte Bestand bis 1739) in entsprechenden Punkten das Führen der Kirchenbücher im landesherrlichen Auftrag veranlaßt wurde. Die ehemals katholischen Pfarrer im Solmser Land waren mit die treibenden Kräfte, die Reformation in unserer Heimat zu festigen. An ihrer Spitze die Pfarrer Johannes Zaunschliffer und Georg Schott. Es ist daher etwas verwunderlich, daß es noch einige Jahre dauerte, bis die ersten Eintragungen in Kirchenbüchern erfolgten. Die ältesten Kirchenbücher in den Kirchenkreisen Braunfels und Wetzlar (fast identisch mit dem Solmser Land) finden wir in Oberwetz/Griedelbach ab 1593 und in Braunfels ab 1600. Ob in diesem Zeitraum weitere Kirchspiele ebenfalls mit Eintragungen in Büchern begannen, ist nicht nachweisbar, denn auch in unserer Heimat gingen in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges viele Dokumente – nicht nur kirchliche – verloren. In dem Zeitraum 1618 – 1648 sind oftmals Lücken in den Kirchenbucheinträgen zu finden, da wegen kaiserlicher oder spanischer Besatzung ein Fortschreiben der Kirchenbücher nicht möglich war.

Durch das Personenstandsgesetz mit Wirkung zum 1.1.1876 verloren die Kirchenbücher ihre Funktion als offizielle Urkunden/Beweismittel für Personenstandsfälle. Das heißt, ab diesem Datum wurden alle personenbezogenen Daten von den Standesämtern erfaßt, die Kirchenbücher wurden und werden aber weitergeführt.

Graf Conrad (1540-1592)

Wappen des Solmser Landes

Im Jahre 1742 wurde Graf Friedrich Wilhelm zu Solms-Braunfels in den Fürstenstand erhoben mit dem Prädikat „Durchlaucht“. Seit dieser Zeit gibt es das Fürstentum Solms-Braunfels bis zur Übernahme durch Preußen 1815. Der Fürst, nun „Standesherr“ geworden, erhielt später einige Kompetenzen von Preußen zurück, war aber nicht mehr regierender Fürst bis Ende des Ersten Weltkrieges 1918. Der letzte Fürst verstarb 1970. Er war auch der letzte Solms-Braunfelser.
Das im Fürstenbrief (kaiserliche Urkunde) 1742 aufgenommene Wappen hat seine amtliche Bedeutung schon längst verloren. Das Wappen in dieser Anordnung geht auf Graf Wilhelm Moritz zu Solms-Greifenstein, ab 1694 zu Solms-Braunfels, zurück. Dieser erbte nach einem langen Erbschaftsprozeß am Reichskammergericht einen Teil der Tecklenburger Besitzungen in Westfalen, die er wenige Jahre später an Preußen verkaufte.
Die 3 Wappen im oberen Teil: goldener Anker auf blauem Grund steht für Lingen an der Ems; die 3 roten Seeblätter auf Silber für die Grafschaft Tecklenburg, und der schwarze Löwe mit den 3 Ringen in Silber steht für die Herrschaft Rheda, heute Rheda-Wiedenbrück. Beim Verkauf 1707 gelangten diese 3 Schilde in das große preußische Wappen. Für die Braunfelser blieben sie nur Titularwappen, d.h. die Solmser führten weiter nur die Titel mit den Wappen.
In der mittleren Reihe ein Ständerkreuz oder 4 grüne gezahnte Blätter auf Silber ist das Wappen Greifensteins. Rechts daneben 3 blaue Pfähle in Silber, soll Lichtenstein, ehemalige Burganlage über der Ulmtalsperre mit einem kleinen Herrschaftsbereich, repräsentieren, was aber nicht ganz den Tatsachen entspricht. Das eigentliche Wappen Lichtensteins ist dem Greifensteiner sehr ähnlich, hat nur andere Tinkturen. Greifenstein hatte nämlich nach neueren Forschungen ursprünglich 4 rote gezahnte Blätter auf Gold, Lichtenstein 3 rote gezahnte Blätter auf Silber, vergl. auch Wappen der Herren von Mudersbach. Das Wappen rechts außen ist Münzenberg in der Wetterau, goldener Schild mit rotem Schildhaupt, auch oft quergeteilt.
In der unteren Reihe stehen die Wappen der Kriechinger Besitzungen in Lothringen. 1684 erbte Graf Wilhelm Moritz in Greifenstein diesen Teil von seiner Tante geb. von Kriechingen, der unter Napoleon (linksrheinische Besitzungen) verloren ging. Die Entschädigung, die Frankreich Solms-Braunfels gewährte, bestand u.a. aus dem säkularisierten Kloster Altenberg. Der rote Balken quer auf Silber steht für Kriechingen, heute Crehange. Rechts das goldene Ankerkreuz auf rotem Feld ist die durch Heirat 1447 erworbene Herrschaft Beaucourt, richtiger Bacourt. Der sogenannte Kriechinger rote Löwe in Silber in der Mitte konnte bis jetzt nicht zugeordnet werden. Vielleicht Dorstweiler, heute Torcheville?
Die Schildhalter, Wilder Mann für Braunfels und der Greif für Greifenstein, s. auch Wappen in der Schlosskirche Greifenstein, sind ebenfalls zur Zeit des Grafen Wilhelm Moritz hinzugekommen. Über dem Gesamtwappen eine Fürstenkrone, rot ausgefüttert.
Der Mittelschild, blauer Löwe mit 7 oder 9 blauen Schindeln in Gold, ist der Solmser Löwe. Dieses Wappen führen alle Solmser als Familienwappen. Die Umkehrung in den Farben, goldener Löwe und goldene Schindeln in blauem Feld, ist das Wappen der Nassauer, so auch Nassau-Dillenburg.
(Arno W. Fitzler)